Schutzvertrag Katze

Publikationsdatum: Januar 11, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: August 21, 2025 | Autor: Johannes Fink


Schutzvertrag Katze Vorlage

Schutzvertrag Katze
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Verfasst – Leander Vogt
Überprüft – Annika Straub
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Muster

Vorlage


Präambel

Der Schutzvertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten zwischen dem Schutzvertraggeber (nachfolgend „Schutzgeber“ genannt) und dem Schutzvertragsnehmer (nachfolgend „Schutznahmer“ genannt) in Bezug auf die Überlassung und Betreuung einer Katze zu regeln.

§1 Definitionen

1. Unter „Katze“ wird die im Schutzvertrag benannte Katze verstanden.

2. Der „Schutzvertraggeber“ ist die Person, die die Katze dem Schutzvertragsnehmer überlässt.

3. Der „Schutzvertragsnehmer“ ist die Person, die die Katze vom Schutzvertraggeber übernimmt und betreut.

§2 Vertragsgegenstand

1. Der Schutzvertraggeber übergibt die Katze an den Schutzvertragsnehmer in Pflege und Betreuung.

2. Der Schutznahmer verpflichtet sich, die Katze artgerecht zu halten, zu pflegen und tierärztlich versorgen zu lassen.

§3 Leistungsumfang

1. Der Schutzvertraggeber stellt sicher, dass die Katze zum Zeitpunkt der Übergabe gesund ist und alle notwendigen Impfungen erhalten hat.

2. Der Schutzvertragsnehmer verpflichtet sich, die Katze artgerecht zu halten, regelmäßig zu füttern, zu pflegen und tierärztlich versorgen zu lassen.

3. Der Schutznahmer gewährt dem Schutzvertraggeber das Recht, die Katze unter Absprache zu besuchen und sich über deren Zustand zu informieren.

§4 Vergütung

Die Überlassung der Katze erfolgt unentgeltlich. Der Schutzvertragsnehmer übernimmt sämtliche Kosten für Futter, Pflege, Tierarztbesuche und sonstige Aufwendungen für die Katze.

§5 Laufzeit und Kündigung

1. Der Schutzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.

§6 Haftung

1. Der Schutznahmer haftet für alle Schäden, die durch die Katze verursacht werden.

2. Der Schutzvertraggeber haftet nicht für Schäden, die durch die Katze entstehen, während sie sich in der Obhut des Schutznahmers befindet.

§7 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die im Rahmen des Schutzvertrags ausgetauscht werden.

§8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Schutzvertrags bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Dieser Schutzvertrag tritt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien in Kraft.


 

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