Publikationsdatum: März 24, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: August 21, 2025 | Autor: Johannes Fink
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Muster

| WORD und DOCX |
| 4.5 – ⭐⭐⭐⭐⭐ – 4217 |
| Verfasst – Leander Vogt |
| Überprüft – Annika Straub |
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Muster
Vorlage
Präambel
Dieser Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (im Folgenden „Vertrag“) wird zwischen [Name des Verleihers], im Folgenden „Verleiher“, und [Name des Entleihers], im Folgenden „Entleiher“, abgeschlossen.
§2 Definitionen
In diesem Vertrag gelten folgende Definitionen: – Arbeitnehmer: Person, die vom Verleiher an den Entleiher überlassen wird. – Verleiher: Das Unternehmen, welches die Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. – Entleiher: Das Unternehmen, welches die Arbeitnehmer in Anspruch nimmt.
§3 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Arbeitnehmern des Verleihers an den Entleiher zur vorübergehenden Nutzung.
§4 Leistungsumfang
Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher qualifizierte Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen des Entleihers entsprechen.
§5 Vergütung
Die Vergütung für die Überlassung der Arbeitnehmer richtet sich nach den vereinbarten Konditionen zwischen Verleiher und Entleiher.
§6 Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und gilt für die vereinbarte Laufzeit. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und einer Frist von [Anzahl] Tagen.
§7 Haftung
Der Verleiher haftet für die ordnungsgemäße Auswahl der Arbeitnehmer und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Entleiher haftet für die fachgerechte Anwendung der Arbeitnehmer.
§8 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
§9 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.